27. November 2025
Erhöhte Abschreibung optimal nutzen:
Wie Unternehmen ihre Steuerlast gezielt senken können
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Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen bieten Unternehmern und Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, bestimmte Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen.
Richtig eingesetzt, führen erhöhte Abschreibungen zu einer spürbaren Entlastung bei der Steuerlast – und verbessern zugleich die Liquidität des Unternehmens.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick, worum es bei erhöhten bzw. beschleunigten Abschreibungen geht, welche Investitionen typischerweise in Frage kommen und warum eine vorausschauende Planung entscheidend ist.
Warum erhöhte Abschreibungen sofort Liquidität schaffen
Grundsätzlich werden betriebliche Investitionen über die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts verteilt abgeschrieben.
Erhöhte oder beschleunigte Abschreibungen ermöglichen es, einen größeren Teil der Anschaffungskosten bereits in den ersten Jahren steuerlich zu berücksichtigen.
Die Folge:
- Der zu versteuernder Gewinn im Jahr der Anschaffung sinkt.
- Dadurch entsteht ein Liquiditätsvorteil, weil weniger Steuer abgeführt werden muss.
Der Gesetzgeber nutzt solche Regelungen regelmäßig als Instrument, um Investitionen – etwa in Digitalisierung, Klimaschutz oder Modernisierung – zu fördern.
Es lohnt sich daher, die jeweils aktuellen Möglichkeiten im Blick zu behalten.
Welche Investitionen aktuell besonders steuerlich profitieren
Erhöhte Abschreibungen kommen vor allem bei Investitionen in betriebliche Infrastruktur und Modernisierung in Betracht. Typische Beispiele sind:
- Maschinen und technische Anlagen
- IT-Hardware (Server, Computer, mobile Endgeräte)
- Software und digitale Infrastruktur
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Bestimmte Fahrzeuge im Betriebsvermögen
Gerade Unternehmen, die ohnehin Modernisierungen oder Erweiterungen planen, sollten prüfen, ob sie steuerlich begünstigte Investitionszeitpunkte nutzen können.
Aktuelle steuerliche Anreize für Zukunftsinvestitionen
Neben der Einführung der degressiven Abschreibung hat der Gesetzgeber auch für Elektrofahrzeuge attraktive steuerliche Möglichkeiten geschaffen.
Besonders interessant: Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr geltend gemacht werden,
sofern die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen und dem Anlagevermögen zugeordnet sind.
Das bietet Unternehmen die Chance, Investitionen in eine moderne und nachhaltige Fahrzeugflotte sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich optimal zu gestalten.
Stehen bei Ihnen Investitionen bevor?
Wir prüfen gerne, welche Abschreibungsmöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen sinnvoll und steuerlich optimal sind – von der Modernisierung des Maschinenparks bis zur Erweiterung Ihrer Fahrzeugflotte.
Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne bei der Planung.
Mit Planung die Steuerlast gezielt steuern
Ob und in welcher Höhe sich erhöhte Abschreibungen wirklich auszahlen, hängt stark von der zeitlichen Planung und der Ertragssituation des Unternehmens ab.
Wichtige Fragen in der Praxis:
- In welchem Jahr wirkt sich die erhöhte Abschreibung am sinnvollsten aus?
- Wie entwickelt sich der Gewinn in den kommenden Geschäftsjahren voraussichtlich?
- Lassen sich Investitionen bündeln oder strecken, um die Steuerlast gezielt zu steuern?
- Ist die Kombination mit anderen Instrumenten (z. B. Investitionsabzugsbetrag) sinnvoll?
Durch eine vorausschauende Gestaltung lassen sich Steuerspitzen glätten und Liquiditätsengpässe vermeiden.
Gleichzeitig bleibt die Bilanzstruktur im Blick, was gerade für mittelständische Unternehmen oder bei Bankgesprächen eine Rolle spielt.
Digitalisierung nutzen: Steuerbonus + Prozessvorteil
In vielen Unternehmen steht derzeit die Digitalisierung der Buchhaltung und Geschäftsprozesse auf der Agenda.
Investitionen in moderne IT-Systeme und Software-Lösungen sind dabei nicht nur ein organisatorischer Schritt nach vorne, sondern häufig auch steuerlich interessant.
Mögliche Vorteile:
- Schnellere steuerliche Geltendmachung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Effizienzgewinne im laufenden Betrieb (weniger Papier, geringere Fehlerquote, weniger manueller Aufwand)
- Bessere Auswertungsmöglichkeiten für Controlling und Planung
Damit entsteht ein doppelter Effekt:
Steuervorteile auf der einen Seite – und dauerhafte Prozessverbesserungen auf der anderen.
Gerade für mittelständische Unternehmen in Hessen und darüber hinaus kann dies ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sein.
Worauf Sie achten sollten, um Risiken zu vermeiden
So attraktiv erhöhte Abschreibungen sind – sie sind kein „Selbstläufer“. In der Praxis gibt es einige Punkte, auf die Unternehmer achten sollten:
- Nicht jede Investition ist begünstigt: Die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen ist entscheidend.
- Dokumentation und Nachweise: Für Betriebsprüfungen und die korrekte Einordnung ist eine saubere Dokumentation unverzichtbar.
- Auswirkungen auf andere Bereiche: Abschreibungen beeinflussen Kennzahlen, Bonitätseinschätzungen und ggf. Covenants in Finanzierungsverträgen.
- Rechtsänderungen: Rahmenbedingungen ändern sich. Was heute gilt, kann in einigen Jahren anders ausgestaltet sein.
Eine sorgfältige steuerliche und betriebswirtschaftliche Einordnung ist daher sinnvoll, bevor größere Investitionen allein mit Blick auf erhöhte Abschreibungen ausgelöst werden.
Fazit: Gestaltungsspielraum nutzen, ohne den Überblick zu verlieren
Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten sind für Unternehmer und Kapitalgesellschaften eine wirksame Stellschraube, um Steuerlast und Liquidität zu steuern.
Wer Investitionen nicht nur aus technischer oder operativer Sicht, sondern auch unter steuerlichen und bilanziellen Gesichtspunkten plant, kann hier gezielt Vorteile realisieren.
Entscheidend ist dabei, die individuelle Situation des Unternehmens zu berücksichtigen – von der Branchenstruktur über die Ertragslage bis hin zu Wachstumsplänen und Finanzierungsfragen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir prüfen gemeinsam, welche Investitionen sich für Ihr Unternehmen lohnen – und entwickeln eine Steuerstrategie, die wirklich zu Ihnen passt.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Wir beraten Unternehmer und Kapitalgesellschaften im Raum Hessen sowie deutschlandweit in Fragen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Beurteilung Ihrer persönlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
